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   BVerwG, 07.06.1993 - 9 B 289.93   

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BVerwG, 07.06.1993 - 9 B 289.93 (https://dejure.org/1993,11684)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1993 - 9 B 289.93 (https://dejure.org/1993,11684)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1993 - 9 B 289.93 (https://dejure.org/1993,11684)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Indizwirkung von in der Person eines "Spätgeborenen" hinreichend vorhandenen objektiven Bestätigungsmerkmalen für die Überlieferung Volksdeutschen Bewusstseins - ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87

    Angabe der deutschen Volkszugehörigkeit bei einer Volkszählung nach Abschluss der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1993 - 9 B 289.93
    3 C 48.87 - (Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 66) sowie von dem Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50) ab.

    Auch die gerügte Abweichung von dem Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (a.a.O.) liegt nicht vor.

  • BVerwG, 12.04.1988 - 3 C 48.87

    Feststellung verfolgungsbedingter Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen in

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1993 - 9 B 289.93
    3 C 48.87 - (Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 66) sowie von dem Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50) ab.

    Das Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 3 C 48.87 - (a.a.O.) ist bereits nicht einschlägig.

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1993 - 9 B 289.93
    In dieser Hinsicht hat der Senat im Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) ausgeführt, daß bei Herleitung einer Überlieferung deutschen Volkstumsbewußtseins auf einen sogenannten Spätgeborenen aus Indizien der deutschen Sprache als Muttersprache oder jedenfalls bevorzugter Umgangssprache erhebliche Bedeutung zukommt und eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache regelmäßig ein Umstand ist, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1993 - 9 B 289.93
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang darauf verweist, daß in Polen der Gebrauch der deutschen Sprache in der Öffentlichkeit - dagegen nicht, wie die Beschwerde meint, im engeren Familienkreis - in der Nachkriegszeit verboten war, ist zwar richtig, daß hinsichtlich der Beherrschung der deutschen Sprache durch einen Spätgeborenen zu berücksichtigen ist, inwieweit im Vertreibungsgebiet der Gebrauch der deutschen Sprache zeitweilig nicht zutage treten konnte (Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298, 308) [BVerwG 10.11.1976 - VIII C 92/75].
  • BVerwG, 01.09.1994 - 9 B 384.94

    Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg - Anspruch auf

    Im Hinblick hierauf rügt die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht sei im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) sowie von dessen Beschlüssen vom 7. Juni 1993 - BVerwG 9 B 289.93 - und vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 9 B 506.93 - abgewichen.
  • BVerwG, 16.06.1994 - 9 B 58.94

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Das gilt grundsätzlich auch für Polen, wo der Gebrauch der deutschen Sprache jedenfalls ungefähr seit Ende 1956 nicht mehr verboten war (Beschlüsse vom 23. April 1993 - BVerwG 9 B 20.93 - vom 7. Juni 1993 - BVerwG 9 B 289.93 - vom 17. Juni 1993 - BVerwG 9 B 283.93 - und vom 23. Juni 1993 - BVerwG 9 B 341.93 -).
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